
Hinweise für die Coronazeit
Verordnung gültig bis 07.03.2021
Die bisherigen Einschränkungen werden grundsätzlich bis einschließlich 7. März verlängert (z. B. Kontaktbeschränkungen, Schließungen Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels, Sport und Kultureinrichtungen).Um Ansteckungen bei privaten Zusammenkünften zu vermeiden, sollte der Personenkreis, in dem Kontakte stattfinden, möglichst gleichbleiben („social bubble"). Es bleibt bei der Festlegung, dass Treffen nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. In Brandenburg gilt das nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.Die besonders schützenden sogenannten medizinischen Masken (z. B. OP-Masken und FFP2-Masken), die verpflichtend im ÖPNV und überregionalen Bahnverkehr sowie in Geschäften zu tragen sind, sollen auch im privaten Umfeld und am Arbeitsplatz getragen werden.Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollten unterbleiben. Das gilt auch für überregionale touristische Ausflüge.Um Kontakte am Arbeitsplatz - und damit potentielle Ansteckungen - zu vermeiden, soll das Homeoffice weiterhin intensiv genutzt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesministerium der Finanzen
Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen
Landes Brandenburg
MPK-Beschluss zu Covid-19: Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen bis zum 7. März
Tourismus Marketing Brandenburg GmbH
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Tourismusnetzwerk Brandenburg
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Tourismusverband Havelland e.V.
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