- Auf dem Plauer See kann bei Westwinden gefährlicher Wellengang auftreten.
- Auf dem Möserschen See sollte wegen der zahlreichen Untiefen nur sehr vorsichtig gefahren werden.
- Sportbooten mit einer Höhe unter 2,75 m wird empfohlen über den Brandenburger Stadtkanal durch die Sportbootschleuse zu fahren. Sportboote mit einer Höhe über 2,75 m müssen die Vorstadtschleuse nutzen.
- Der Sacrow-Paretzer Kanal ist stark von der Berufsschifffahrt frequentiert.
- Göttinsee, Großer Plessower See und der Fahrlander See sind für Wassersportler gesperrt.
- Die Wublitz ist für Sportboote mit Verbrennungsmotor nicht zugelassen.
- Schloß Petzow ist wasserseitig nur mit Beiboot zu erreichen.
- Bei Wind herrscht starker Wellengang auf dem Schwielowsee.
Verkehrsbeschränkungen der Schiffahrt
Auf folgenden Seen und seeartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot).
- Scharfe Lanke und Sacrower Lanke (Kladower Seenstrecke)
- Petziensee und Glindowsee (Potsdamer Havel)
- Lehnitzsee und Krampnitzsee (Nedlitzer Alte Fahrt)
Derartige Sportfahrzeuge, die ihren ständigen Liegeplatz am Ufer der Seen haben, dürfen diesen auf kürzestem Weg aufsuchen.