Gewässerhinweise

Gewässerhinweise

  • Auf dem Plauer See kann bei Westwinden gefährlicher Wellengang auftreten.
  • Auf dem Möserschen See sollte wegen der zahlreichen Untiefen nur sehr vorsichtig gefahren werden.
  • Sportbooten mit einer Höhe unter 2,75 m wird empfohlen über den Brandenburger Stadtkanal durch die Sportbootschleuse zu fahren. Sportboote mit einer Höhe über 2,75 m müssen die Vorstadtschleuse nutzen.
  • Der Sacrow-Paretzer Kanal ist stark von der Berufsschifffahrt frequentiert.
  • Göttinsee, Großer Plessower See und der Fahrlander See sind für Wassersportler gesperrt.
  • Die Wublitz ist für Sportboote mit Verbrennungsmotor nicht zugelassen.
  • Schloß Petzow ist wasserseitig nur mit Beiboot zu erreichen.
  • Bei Wind herrscht starker Wellengang auf dem Schwielowsee.

  • Verkehrsbeschränkungen der Schiffahrt

    Auf folgenden Seen und seeartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot).

    • Scharfe Lanke und Sacrower Lanke (Kladower Seenstrecke)
    • Petziensee und Glindowsee (Potsdamer Havel)
    • Lehnitzsee und Krampnitzsee (Nedlitzer Alte Fahrt)

    Derartige Sportfahrzeuge, die ihren ständigen Liegeplatz am Ufer der Seen haben, dürfen diesen auf kürzestem Weg aufsuchen.

Ubersichtskarte